Auf Baustellen dient das Gerüst als zentrales Stützsystem für Arbeiten in der Höhe, und seine Abnahmequalität bestimmt unmittelbar die Bausicherheit und den Projektfortschritt.
I. Hauptstruktur: Starre Beschränkungen des wissenschaftlichen Rechnens
1. Standardgerüstparameter: Vertikaler Abstand der Ständer ≤ 2 m, horizontaler Abstand ≤ 1.5 m (JGJ130 Tabelle 6.1.1-1), vertikaler Abstand der Längsträger ≤ 1.8 m, Abstand der Querträger ≤ 2 m.
Fallbeispiel: Bei einem bestimmten Projekt betrug der Abstand der Stützen mehr als 10 %, was zu einer Verringerung der Gesamtsteifigkeit der Gerüstkonstruktion um 35 % führte und letztendlich ein Kippen unter Windlast zur Folge hatte.
II. Vertikalität der Ständer: Millimetergenaue Präzisionskontrolle
Bei der Prüfung der Vertikalität von Pfosten gibt es in verschiedenen Phasen klar definierte zulässige Abweichungswerte, die jeweils bestimmten Prüfmitteln zugeordnet sind. Im Einzelnen:
1. Für jeden Meter aufrechter Pfostenhöhe beträgt die zulässige Abweichung ±2 mm, gemessen mit einem Theodoliten oder Lot.
2. Bei einer Gesamthöhe des Gerüsts von höchstens 30 m beträgt die zulässige Abweichung ±50 mm, ebenfalls gemessen mit einem Theodoliten oder Lot.
3. Beträgt die Gesamthöhe des Gerüsts mehr als 30 m, so beträgt die zulässige Abweichung ±75 mm, und als Prüfmittel dient weiterhin ein Theodolit oder ein Lot.
Laut tatsächlichen Messdaten überschritt in einem Projekt die Abweichung der Ständer von der Vertikalität den zulässigen Grenzwert um 20 %, was zu einer 1.8-fachen Zunahme der seitlichen Verschiebung der Gerüstkonstruktion führte. Diese Situation stellt ein extrem hohes Sicherheitsrisiko dar.
III. Aufstellung kleiner horizontaler Streben: Wichtige Knotenpunkte für die Lastübertragung
1. Anforderungen an die Knotenpunktkonstruktion: Die kleinen horizontalen Streben müssen mittels rechtwinkliger Kupplungen fest mit den vertikalen Stützen verbunden werden. Das Drehmoment am Knotenpunkt muss 40–65 Nm erreichen (JGJ130 Tabelle 4.3.5). Unter den Gerüstbohlen der Arbeitsplattform sollte eine zusätzliche kleine horizontale Strebe angebracht werden, um ein Dreistab-Stützsystem zu bilden, das die punktuelle Last um 40 % reduziert.
2. Verbindungsprozess:
Die Überhanglänge der kleinen horizontalen Streben sollte auf 100–150 mm begrenzt werden (JGJ130 Abbildung 6.2.2). Eine zu große Überhanglänge kann leicht zu einem Überschreiten des zulässigen Biegemoments führen.
IV. Befestigungsmittelmanagement: Details entscheiden über den Erfolg
1. Materialprüfung: Die Verbindungselemente müssen frei von Rissen und Poren sein. Eine 100%ige Sichtprüfung ist erforderlich, zusätzlich werden Stichproben für die Prüfung der Rutschfestigkeit (P ≥ 8 kN) entnommen. Liegt die Ausschussquote über 5 %, wird die gesamte Charge zurückgesendet.
2. Anwendungshinweise: Für vertikale Verbindungen werden Winkelverbinder, für nicht-vertikale Verbindungen Drehverbinder verwendet. Das Mischen verschiedener Verbindertypen ist strengstens untersagt. Verbinder mit einer Rosttiefe von mehr als 0.3 mm müssen entsorgt werden.
Fazit: Die Abnahmeprüfung ist die letzte Sicherheitsmaßnahme. Für die Abnahmeprüfung von Gerüsten ist ein dreistufiges Inspektions- und Verifizierungssystem erforderlich: Selbstinspektion des Teams, erneute Projektinspektion und Inspektion durch einen Fachbetrieb; Überprüfung der Berechnungsunterlagen, der Bauteilparameter und der Verbindungskonstruktionen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der verstärkten Überwachung der Gerüstsetzungen während der Regenzeit gelten (täglich, mit einer zulässigen Abweichung von ≤ 10 mm).
Warnung für die Baubranche: Auf einer Baustelle stürzte ein Gerüst teilweise ein, weil korrodierte Befestigungselemente nicht ausgetauscht worden waren. Drei Personen wurden dabei schwer verletzt. Dieser Unfall legte die Problematik oberflächlicher Abnahmeprüfungen offen.
